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Feuerwehr in der SG Hage
Ausrüstung
Feuerwehr in der SG Hage
Ausrüstung
Ausrüstung der einzelnen Feuerwehren
Regelungen zur Ausstattung gibt das „Niedersächsische Brandschutzgesetz"
Regelungen zur Ausstattung gibt das „Niedersächsische Brandschutzgesetz"
in Verbindung mit der „Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO)" vom 30. April 2010 vor.
Nach § 8 des Nds. NBrandSchG müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Gemeinden die aufgrund dieser Voraussetzungen nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten,
Nach § 8 des Nds. NBrandSchG müssen Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Gemeinden die aufgrund dieser Voraussetzungen nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten,
müssen den Brandschutz durch Freiwillige - oder Pflichtfeuerwehren sicherstellen (§10/1).
Die Feuerwehren einer Samtgemeinde sind in Ortsfeuerwehren zu unterteilen (§10/2).
Weiterhin wird nach „Feuerwehren mit Grundausstattung", „Stützpunktfeuerwehren" und „Schwerpunktfeuerwehren" unterschieden.
Weiterhin wird nach „Feuerwehren mit Grundausstattung", „Stützpunktfeuerwehren" und „Schwerpunktfeuerwehren" unterschieden.
Diese Unterscheidung spiegelt sich darin wieder, welche Fahrzeuge und welche Ausrüstung zwingend vorzuhalten sind.
In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern ist mindesten eine Wehr als Feuerwehrstützpunkt,
In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern ist mindesten eine Wehr als Feuerwehrstützpunkt,
in Gemeinden mit bis zu 10 Ortsfeuerwehren mindestens zwei der Feuerwehren als Stützpunktwehren einzurichten
(§ 1, FwVO). Liegt die Bevölkerungszahl einer Gemeinde über 15.000,
muß mindestens eine Wehr als Schwerpunktfeuerwehr ausgerüstet sein (§ 1 (3)).
Für die Samtgemeinde Hage würden diese Vorgaben bedeuten, zwei der vier Wehrenals Stützpunktfeuerwehren auszurüsten.
Nur auf Grund einer Ausnahme-genehmigung des Landes Niedersachsen konnte bisher hiervon abgesehen werden.
Stattdessen wurde vereinbart, lediglich eine Wehr als Stützpunkt auszustatten, dafür aber die drei anderen Ortswehren
mit einem LF 8 (Löschgruppenfahrzeug) statt einem TSF (Staffelfahrzeug) auszurüsten.
Die Kostenersparnis für die Samtgemeinde hierdurch ist enorm.Nicht nur, dass auf ein weiteres Tanklöschfahrzeug
verzichtet werden kann,sondern auch der Ausbaueiner Feuerwehr auf eine größere Mitgliederzahl
und der Neubau eines weiteren größeren Gerätehauses kann somit unterbleiben.
Nicht nur der Einsatz innerhalb der Samtgemeinde ist Aufgabe der Ortsfeuerwehren.
Nicht nur der Einsatz innerhalb der Samtgemeinde ist Aufgabe der Ortsfeuerwehren.
Sowohl Hage als auch Hagermarsch sind auf Grund ihrer Ausrüstung mit einem Löschgruppenfahrzeug
in der Kreisbereitschaft Aurich - Abschnitt Nord, zum überörtlichen Einsatz vorgesehen.
Zudem ist ebenfalls die Feuerwehr Lütetsburg mit dem MTF als Zugführerfahrzeug in der Kreisbereitschaft vertreten.