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Feuerwehr in der SG Hage
Vorschrift / Soll
Stützpunkt
Feuerwehr in der SG Hage
Vorschrift / Soll
Stützpunkt
| Soll - Austattung |
| Feuerwehr- Stützpunkt (für den örtlichen und überörtlichen Einsatz) |
![]() 1Gruppe + LF8
|
Ortsbrandmeister | 1 | GrFü + stellv. |
2 |
|
| stellv. OrtsBM | 1 | Gruppe | 8 | ||
| +100%Reserve | 8 | ||||
| TrFü + Stellv. | 2 | ||||
| Trupp | 2 | ||||
| +100%Reserve | 2 | ||||
| 2 | + | 24 | =26 |

und oder (GW 1)

1 Trupp + TLF 8/18
Oder (RW 1)

Ein Löschfahrzeug zur Brandbekämpfung und Menschenrettung mit:
- Aufnahmemöglichkeit für eine Löschgruppe
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.000 l/min bei 10 bar
- Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt
- Schnellangriffseinrichtung
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte
- tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von mind. 7m
- Sonderlöschmittel
und
ein Löschfahrzeug zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr mit mindestens:
- Aufnahmemöglichkeit für einen Löschtrupp (3 Personen)
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.000 l/min bei 10 bar
- Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt
- Schnellangriffseinrichtung
- zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte
- tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von mind. 7m
- Sonderlöschmittel
- Aufnahmemöglichkeit für eine Löschgruppe
- feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.000 l/min bei 10 bar
- Löschwasserbehälter mit 600 l Inhalt
- Schnellangriffseinrichtung
- vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte
- tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von mind. 7m
- Sonderlöschmittel
und
ein Löschfahrzeug zur Durchführung eines Schnellangriffs sowie zur Löschwasserversorgung einer Brandstelle im Pendelverkehr mit mindestens:
- Aufnahmemöglichkeit für einen Löschtrupp (3 Personen)
- fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit 1.000 l/min bei 10 bar
- Löschwasserbehälter mit 1.600 l Inhalt
- Schnellangriffseinrichtung
- zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte
- tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von mind. 7m
- Sonderlöschmittel
